Feuerbeschau
Auf Wunsch führen wir für Sie eine Feuerbeschau gemäß GVBI S. 270 (Gesetz- und Verordnungsblatt) durch
Leistungsspektrum
- Feuerbeschau durch Objektbegehung bei den gewünschten Objekten
- Mängelfeststellung und Dokumentation (Text und Bild)
- Erstellen eines Mängelprotokolls mit Wiedervorlage und Weitergabe an Sie (als zuständige Gemeinde gemäß Art. 83 Abs. 1 BV, Art. 57 GO)



