Feuerwehr - Einsatzpläne nach DIN 14095
Was ist ein Einsatzplan?
Der Einsatzplan soll dem Einsatzleiter und den Einsatzkräften die für den Einsatz notwendigen Informationen liefern.
Wer stellt den Einsatzplan auf?
Die im Baugenehmigungsverfahren geforderten Feuerwehreinsatzpläne sind vom Errichter oder Betreiber der baulichen Anlage im Einvernehmen mit den Brandschutzdienststellen zu erstellen und den örtlichen Feuerwehren zur Verfügung zu stellen.
Muß ein Feuerwehrplan aufgestellt werden?
Die Verpflichtung zur Erstellung von Feuerwehrplänen ergibt sich aus verschiedenen Verordnungen und baulichen Vorschriften, wie z.B. Nr. 5.12.2 der Industriebaurichtlinie oder § 42, Abs. 3 der Musterversammlungsstättenverordnung oder Art. 60, Abs. 3 der Bayerischen Bauordnung, bzw. der jeweiligen Landesbauordnungen des Bundeslandes. Die Gemeinden können gegenwärtig nach § 24, Abs. 1 Satz 2, Nr. 4 der Verordnung über die Verhütung von Bränden – unabhängig vom Bauordnungsrecht – Feuerwehrpläne verlangen.
Wie wird ein Einsatzplan erstellt?
Ein Einsatzplan kann nicht nur anhand von Planunterlagen erstellt werden. Eine eingehende Objektbesichtigung ist ebenso eine wichtige Voraussetzung wie eine detaillierte Absprache mit dem Betreiber.
Welche Normen gibt es für Feuerwehrpläne?
Für die Erstellung von Feuerwehreinsatzplänen gibt es derzeit zwei gängige Normen:
- Das Merkblatt „4.2 Einsatzpläne“ der Feuerwehrschule Würzburg
- Die DIN 14 095
Nach welcher Norm die Pläne auszuführen sind, ist mit der Abnahmebehörde abzuklären. Regional gibt es jedoch einige Abweichungen die einzuarbeiten sind.
Aktualität?
Feuerwehrpläne müssen in regelmäßigen Abständen kontrolliert und ggf. aktualisiert werden. Nur aktuelle Pläne nützen im Einsatzfall.









